Wir bieten unseren Kunden schnelle Hilfe bei konjunkturellen Schwankungen und personellen Engpässen. Ob saisonale Auftragsspitzen, projektspezifisches Know-how, Großauftrag oder Urlaubszeit, im Krankheitsfall oder bei Mutterschutz: Der Einsatz von Mitarbeitern auf Zeit bindet Personalressourcen nie länger als nötig. Mit der Pracht & Pracht Personal-Consulting GmbH sind Kündigungs- und Ausfallrisiken für Sie kein Thema mehr. So gewinnen Sie mehr Flexibilität und Handlungsspielraum in Ihrem Personalmanagement. Unsere Mitarbeiter erhalten von uns Arbeitsverträge nach dem iGZ- Tarifvertrag mit sämtlichen Sozialleistungen.
In der Arbeitnehmerüberlassung stellen wir Ihnen Mitarbeiter/-innen, die Ihre Bestandsbelegschaft unterstützen und verstärken, zur Verfügung – schnell, flexibel, effizient und unkompliziert. Sie sparen sich die Personalsuche, -auswahl und -einstellung. Neben Kosteneinsparungen profitieren Sie dabei von einer starken Wettbewerbsfähigkeit – auch bei hohem Termindruck.
Sie haben vollen Zugriff auf unseren Mitarbeiterpool mit rund 1.000 Arbeitnehmern aus allen Branchen. Vom Helfer bis zur hochqualifizierten Fach- und Führungskraft, aus kaufmännischen, technischen und gewerblichen Berufen. Wir vermitteln Ihnen Mitarbeiter, die Ihren Anforderungen gerecht werden.
Während der Arbeit lernen Sie einen Mitarbeiter besser kennen, als es über eine Bewerbung je möglich wäre. Oft führen Einsätze über Pracht & Pracht Personal-Consulting GmbH zu dauerhaften Arbeitsverhältnissen. Sprechen Sie einfach mit uns, wenn Sie einen Pracht & Pracht Personal-Consulting GmbH Mitarbeiter in Festanstellung übernehmen möchten. Je nach Dauer variiert das Übernahmehonorar. Interne Rekrutierungskosten entfallen damit komplett.
Arbeitnehmerüberlassung erlaubt es Unternehmen in jeder Situation dynamisch zu handeln. Herausforderungen (wie z.B. der Fachkräftemangel) können mithilfe gezielter Personalvermittlung gelöst werden. Antworten von Kundenunternehmen.
Quelle: Gesamtmetall-Umfrage Zeitarbeit 2010
Auftragsspitzen abfangen
Flexible Personalplanung
Personalausfälle ausgleichen
Kosten senken
Outsourcing vermeiden
Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher. Weitere Synonyme sind Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing und Temporärarbeit.
Der Personaldienstleister ist der Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers. Dieser ist in dem Unternehmen über einen Arbeitsvertrag angestellt, der ihn rechtlich mit allen anderen Arbeitnehmern gleichstellt. Wie in jedem regulären Arbeitsvertrag werden darin Gehalts- und Urlaubsregelungen oder das Verhalten im Krankheitsfall geklärt. Ebenfalls hat der Zeitarbeiter die üblichen Rechte und Pflichten, wie die gängigen Versicherungsleistungen, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Personaldienstleister ist dafür verantwortlich, den Zeitarbeitnehmer an Unternehmen und in Projekte zu entleihen, die seinen Qualifikationen und Kenntnissen entsprechen. Zudem stellt er – wenn nötig nach Rücksprache mit dem Entleiher – das Arbeitszeugnis aus.
Das Kundenunternehmen und der Personaldienstleister schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV). Hier werden unter anderem die konkrete Tätigkeit des Arbeitnehmers, die Dauer seines Einsatzes und der Verrechnungssatz festgehalten.
In der Regel haftet die Zeitarbeitsfirma nicht für mangelhafte Leistungen, den Arbeitsausfall des Arbeitnehmers oder für von ihm verursachte Schäden. Die Ausnahme ist der Eintritt eines sogenannten Auswahlverschuldens: Für ökonomische Schäden, die auf mangelnde Qualifikationen und eine unzureichende Prüfung des Personaldienstleisters zurückzuführen sind, haftet der Verleiher.
Pracht&Pracht Personal-Consulting testet potentielle Kandidaten ausführlich und verringert das Risiko einer Fehlbesetzung dadurch erheblich.
Für den im AÜV festgelegten Zeitraum ist der Zeitarbeitnehmer im Kundenunternehmen tätig. Für die Dauer des Einsatzes hat der Entleiher das Weisungsrecht. Er ist also berechtigt, dem Arbeitnehmer vor Ort fachliche Anweisungen zu geben, die seinen Einsatz unmittelbar betreffen. Die Bandbreite der möglichen Einsatzgebiete ist groß und reicht von einfachen Hilfsarbeiten bis zu Facharbeiten, die nur von hochqualifizierten Spezialisten ausgeführt werden können.
Nach Ablauf des Einsatzes hat das Unternehmen die Möglichkeit den Arbeitnehmer in ein festes Angestelltenverhältnis zu übernehmen. Stimmt der Arbeitnehmer zu, kann er seinen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma auflösen/kündigen und einen neuen Vertrag mit dem Drittunternehmen unterzeichnen. Pracht&Pracht Personal-Consulting verzeichnet eine besonders hohe Quote an erfolgreichen Übernahmen.
Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern ist im „Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung“ – vereinfacht Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) – geregelt. Seit der AÜG-Reform 2017 ist darin beispielsweise festgelegt, dass ein Zeitarbeitnehmer nicht mehr als 18 Monate in Folge an denselben Betrieb verliehen werden darf (s. Überlassungshöchstdauer). Zudem sind dort die Equal Pay und Equal Treatment-Grundsätze verankert. Zeitarbeitnehmer haben demnach das Recht auf Gleichbezahlung und Gleichbehandlung im Vergleich zu den Festangestellten in ähnlicher Position.
Seriöse Personaldienstleister regeln das Verhältnis zu ihren Mitarbeitern zusätzlich durch Tarifverträge. Pracht&Pracht Personal-Consulting hat sich dem Tarifvertrag der iGZ angeschlossen, wo wir aktives Mitglied sind. Als solches setzen wir uns für einen klaren Verhaltenskodex ein und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung.
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